Die Gebühren Im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Kosten im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht: Rahmengebühren und transparente Abrechnung

Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten sogenannte Rahmengebühren. Das bedeutet: Die Gebühren sind nicht starr festgelegt, sondern bewegen sich innerhalb eines gesetzlichen Rahmens. Die genaue Höhe richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.

Grundgebühr:
Zu Beginn des Verfahrens fällt immer eine sogenannte Grundgebühr an. Diese deckt die erstmalige Einarbeitung in den Fall und die grundlegende Beratung ab. Ich berechne die Grundgebühr grundsätzlich mit der sogenannten Mittelgebühr – das ist der Betrag, der im gesetzlichen Rahmen als „durchschnittlich“ gilt.

Individuelle Gebührenmitteilung nach Akteneinsicht:
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte bzw. der Akte im Ordnungswidrigkeitenverfahren teile ich Ihnen meine konkrete Gebührenvorstellung für die weiteren Verfahrensabschnitte im Voraus mit. So haben Sie volle Kostentransparenz und können in Ruhe entscheiden, ob Sie mich weiterhin beauftragen möchten – selbstverständlich bevor weitere Kosten entstehen. Auf Wunsch erläutere ich Ihnen die Berechnung gern im Detail.

Honorarvereinbarung bei besonders umfangreichen Verfahren:
Bei besonders umfangreichen oder schwierigen Strafverfahren ist eine individuelle Honorarvereinbarung notwendig. Auch diese wird erst nach der Akteneinsicht und selbstverständlich vor einer endgültigen Beauftragung mit Ihnen besprochen. So wissen Sie stets, welche Kosten auf Sie zukommen, und können in Ruhe entscheiden.

Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH

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