Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH
Büro Bassum: Auf dem Brink 20 | 27211 Bassum | Tel. 04241 60 30 690 | E-Mail: info@harimech-babic.de
Bürozeiten: Mo - Fr. 09:00 - 12:30 und Mo, Mi 13:30 - 17:30 | Termine nach Vereinbarung
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Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe
Wer sich einen Rechtsstreit nicht leisten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Die Prozesskostenhilfe unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte vor Gericht wahrzunehmen, ohne dass Sie die Kosten für Gericht und Anwalt sofort oder vollständig selbst tragen müssen.
Im Familienrecht heißt die Unterstützung Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Voraussetzungen und das Verfahren sind aber im Wesentlichen gleich.
Voraussetzungen:
Was wird übernommen?
Wichtig:
Prozesskostenhilfe deckt in der Regel nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts, falls Sie den Prozess verlieren.
Wie läuft das ab?
Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und beantworte Ihre Fragen zur Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
❗ Wichtig: Keine Prozesskostenhilfe im Strafrecht
Die Prozesskostenhilfe gibt es nicht im Strafrecht oder Owi-Verfahren als Beschuldigter. Wer sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen muss – etwa wegen Diebstahls, Körperverletzung oder anderer Straftaten – kann keine Prozesskostenhilfe beantragen.
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