Nach dem Prozess

Auch nach einem Urteil stehe ich Ihnen weiterhin zur Seite.


Ich setze Urteile für Sie durch und mache die Ihnen zustehenden Kosten geltend – insbesondere, wenn Sie den Prozess gewonnen haben. Sollte das Verfahren nicht zu Ihren Gunsten ausgegangen sein, lasse ich Sie selbstverständlich nicht allein: Gemeinsam prüfen wir, wie sich die Kostenlast möglichst gering halten lässt.

Wichtig zu wissen:


Eine Einigung mit der Gegenseite ist grundsätzlich auch nach Abschluss des Prozesses noch möglich – unabhängig davon, ob Sie gewonnen oder verloren haben. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Gegenseite Berufung oder eine Widerklage angekündigt hat oder wenn Sie eine schnelle und unkomplizierte Lösung bevorzugen.

Typische Maßnahmen und Einigungsmöglichkeiten nach dem Prozess:

  • Vergleich: Einvernehmliche Regelung mit der Gegenseite, um weitere Kosten oder langwierige Verfahren zu vermeiden.
  • Ratenzahlungsvereinbarung: Vereinbarung über eine gestreckte Zahlung der Kosten, falls eine sofortige Zahlung nicht möglich ist.
  • Verzicht auf Rechtsmittel: Gegenseitiger Verzicht auf Berufung oder Revision, um Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Zwangsvollstreckung: Durchsetzung des Urteils, falls die Gegenseite nicht freiwillig zahlt – zum Beispiel durch Pfändung oder Gerichtsvollzieher.

Für diese Verfahren fallen weitere Kosten nach dem RVG an. Diese bespreche ich Gerne mit Ihnen konkret auf den Fall bezogen. 

 

ACHTUNG: „Titel für die Pinnwand“

Ein gewonnenes Urteil bedeutet leider nicht immer, dass Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich durchsetzen können. Es kann vorkommen, dass die Gegenseite zahlungsunfähig ist, verstorben oder nicht auffindbar bleibt. In solchen Fällen bleibt das Urteil zwar bestehen, Ihr Anspruch kann aber praktisch nicht realisiert werden – das Urteil „wandert an die Pinnwand“.


Ich informiere Sie offen über diese Risiken und unterstütze Sie dabei, alle Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auszuschöpfen.

 

 

Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH

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