Zusammengefasst: Anwaltskosten im Gerichtsverfahren:

Auch im gerichtlichen Verfahren rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert, den im gerichtlichen Verfahren das Gericht festsetzt. Als Anwalt habe ich darauf nur begrenzten Einfluss.

Im gerichtlichen Verfahren entstehen in der Regel drei zentrale Gebührenarten, die sich nach dem Gegenstandswert richten:

1. Verfahrensgebühr

Diese Gebühr fällt an, sobald ich im gerichtlichen Verfahren für Sie tätig werde – zum Beispiel durch die Einreichung von Schriftsätzen, die Vorbereitung des Falls oder die Kommunikation mit dem Gericht. Sie deckt die allgemeine Bearbeitung des Verfahrens ab.

2. Terminsgebühr

Kommt es zu einem Gerichtstermin – etwa einer mündlichen Verhandlung – entsteht zusätzlich eine Terminsgebühr. Sie umfasst den Aufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme am Termin.

3. Einigungsgebühr

Wenn es im Laufe des Verfahrens zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt, etwa durch einen Vergleich, fällt eine Einigungsgebühr an. Sie honoriert die Mitwirkung an einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Lösung des Konflikts.

Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und gelten für alle Anwältinnen und Anwälte gleichermaßen. Sie dürfen nicht unterschritten werden – das ist in § 49b Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausdrücklich verboten.

Unabhängig von der gerichtlichen Festsetzung gilt in meiner Kanzlei ein Mindestgegenstandswert von 1.000,00 € (Warum?), auf dessen Grundlage ich abrechne.

Die genauen Berechnungsgrundlagen erkläre ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch oder in meinem FAQ-Bereich, wo Sie weitere Informationen zu den einzelnen Gebühren finden.

Gebühren pro Instanz

Bitte beachten Sie:


Die gerichtlichen Anwaltsgebühren fallen für jede Instanz separat an. Das bedeutet, dass bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht, einer anschließenden Berufung vor dem Landgericht oder einer Revision vor dem Oberlandesgericht jeweils neue Gebühren entstehen.


Jede Instanz ist ein eigenständiger Abschnitt des Verfahrens mit eigenen Kosten.


So behalten Sie stets den Überblick über die zu erwartenden Kosten.

Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH

© 2026 Harimech-Babic RechtsanwaltsGmbH | Alle Rechte vorbehalten. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.