Außergerichtliche Kosten - Klar und nachvollziehbar

Außergerichtliche Kosten – Klar und nachvollziehbar

Nicht jedes rechtliche Problem muss gleich vor Gericht landen. Viele Anliegen lassen sich außergerichtlich klären – etwa durch Beratung, Schriftverkehr oder Verhandlungen mit der Gegenseite. Auch hier entstehen Kosten, die ich Ihnen transparent und fair erläutere.

Beratung ohne Außenwirkung

Wenn Sie sich zunächst nur beraten lassen möchten, ohne dass ich nach außen auftrete, gelten folgende Konditionen:

Erstberatung:
Die Erstberatung kostet 178,50 € pro Stunde (inkl. MwSt.), dabei rechne ich im Viertelstundentakt ab und ist  auf maximal eine Stunde begrenzt.

Sofern diese Beratung in ein reguläres Mandat überführt wird, wird die Gebühr der Erstberatung auf die weitere Tätigkeit zu 100% angerechnet. 

Weitere Beratungstermine:
Sollten weitere Gespräche oder Beratungen notwendig werden, berechne ich 250,00 € pro Stunde (inkl. MwSt.), ebenfalls im Viertelstundentakt.

In der Erstberatung klären wir gemeinsam, wie Ihre rechtliche Situation einzuschätzen ist, welche Optionen Sie haben – und ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung sinnvoll ist.

Außergerichtliche Vertretung mit Außenwirkung

Wenn ich für Sie nach außen auftrete – z. B. durch Schreiben an die Gegenseite, Verhandlungen oder die Geltendmachung von Ansprüchen – richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe hängt dabei vom sogenannten Gegenstandswert ab.

In meiner Kanzlei beträgt der Gegenstandswert mindestens 1.000,00 € (Warum?).

Bei besonders komplexen oder zeitintensiven Fällen behalte ich mir vor, nur auf Grundlage einer Honorarvereinbarung tätig zu werden (Warum?). 

Selbstverständlich bespreche ich das mit Ihnen offen und vor Mandatsübernahme.

Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH

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